Baufinanzierungsbedingungen

Finanzierungsbedingungen

Hier finden Sie die Finanzierungsbedingungen unserer Bankpartner zu den Themen Baufinanzierung, Hausfinanzierung und Hauskauf ohne Eigenkapital!

Hier eine Auswahl der wichtigsten Finanzierungsbedingungen bezogen auf Ihre Angaben:

  • Folgende Objekte können durch uns nicht finanziert werden:

    - Ankauf/- Bauträger/-Projektfinanzierungen
    - Restbauernhöfe
    - Plattenbauten
    - Eigentumswohnungen mit mehr als 25 Einheiten im gleichen Gebäude oder mehr als 9 Stockwerke.
    - Versteigerungsobjekte vor Zuschlag
    - Gewerbeimmobilien (sofern die private Nutzung unter 50% der Wohnfläche liegt.)
    - Auslands/-Ferienimmobilien mit ausschliesslicher Besicherung im Ausland.
    - Ferienimmobilien die sich in Feriensiedlungen Parks und Anlagen befinden.
  • Kaufnebenkosten und zusätzlich mitfinanzierbare Kosten
    Kaufnebenkosten sind: Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungs/- und Maklerkosten;
    Zusätzliche mitfinanzierbare Kosten sind: Umschuldungs/- und Renovierungskosten!
    Im Rahmen einer erstrangigen Grundschuldabsicherung (Gesamtfinanzierung) und unseren maximalen Finanzierungs/- und Beleihungssummen sind wir in der Lage diese Nebenkosten mit zu finanzieren!
  • Arbeitsverhältnis
    Sollte ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegen, muss dieses mindestens einmal verlängert und die Gesamtbeschäftigungsdauer (Eintritt bis Ablauf der Befristung) größer als ein Jahr sein. Ist dies nicht der Fall, kann ein solches Einkommen nicht angesetzt werden.
    Hier erfolgt die Einkommensprüfung auf der Grundlage des reinen Nettoeinkommens (ohne vermögenswirksame Leistungen).
  • Probezeiten
    Probezeiten sollten wenn möglich abgelaufen sein! Bei noch bestehenden Probezeiten erfolgt eine Einzelfallentscheidung des Darlehensgebers bei Darlehensbeantragung!
    Bei nahtlosen Arbeitgeberwechsel mit verbesserten Gehaltsbezügen gilt diese Regelung nicht!
  • Tilgungsbedingungen
    Alle gängigen Tilgungsformen sind über uns möglich!
    Mindesttilgung 1% jährlich, maximale Tilgung 5% jährlich. Jährliche Sondertilgungen können im Darlehensvertrag mit kleinen Konditionsaufschlägen vereinbart werden (siehe Onlineprüfung)!
  • Bereitstellungszinsen
    Bereitstellungszinsen fallen in Höhe von 0,25% pro Monat ab dem 6. Monat ab Darlehenszusage an. Eine Verlängerung der Zinsfreiheit ist mit entsprechenden Aufschlägen möglich! (siehe Onlineprüfung)
  • Erbbaurecht
    Immobilien die auf Erbbaurechts/- Erbpachtgrundstücken stehen können nur bis zu einer Beleihungsgrenze / Kaufpreisgrenze bis 60% finanziert werden, wenn a) die Restlaufzeit des Erbbaurechts (Erbpacht) mindestens 10 Jahre über der Darlehenslaufzeit der Gesamtfinanzierung liegt und b) der Erbpachtsausgeber die Kirche oder eine öffentliche Institution ist.
  • Wertgutachten
    Wertgutachten können in Einzelfällen (Objekt und Finanzierungssummen abhängig) von Seiten der finanzierenden Bank verlangt werden!
  • Schufa
    Alle unsere Bankpartner sind an die Schufa angeschlossen!
    Bei Negativeinträgen ist eine Finanzierung grundsätzlich nicht möglich!

    Negativeinträge sind z.B.: Vollstreckungsbescheid, Eidesstattliche Versicherung, eingeklagte Rechnungen, Konto/- oder Kreditkündigung... Sollten Sie sich nicht sicher sein welche Einträge in der Schufa vorhanden sind, können Sie hier eine Eigenschufa (einmal jährlich kostenlos) beantragen!

Weitere Bedingungen erhalten Sie hier (Thema auswählen):

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Hinweis: Angaben unverbindlich (vorbehaltlich Unterlagen/- Schufa und Objektprüfung)! Es erfolgt durch uns grundsätzlich keine Rechtsberatung!